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Verjährung
Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre, ab dem Zeitpunkt des Unfalls und Ihrer Kenntniserlangung von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners.
Weiter lesen →Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Grundsätzlich könnte auch hier das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes angewendet werden.
Weiter lesen →Der Erwerbsschaden
Die Ermittlung des Erwerbschadens erfolgt nach folgender Formel:
Hätte–Verdienst abzüglich Ist–Verdienst zuzüglich Vorteilsausgleich abzüglich Schadensminderungspflicht = Erwerbsschaden.
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Haushaltsführungsschaden
Über viele Jahre und Jahrzehnte fristete der Haushaltsführungsschaden ein Schattendasein in der Regulierungspraxis. Von Anwälten oft vergessen oder unzureichend geltend gemacht, haben Geschädigte erhebliche Schadensersatzsummen
Weiter lesen →Anwendungen auf andere Bereiche
Angehörigenschmerzensgeld, Halswirbelschleudertrauma, Mobbing, Stalking, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
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